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31.05.2013
Radiointerview und Beitrag zu "Abmahnungen aus dem Ausland" WDR2 Quintessenz

Die Betroffenen haben nach deutschen Verbraucherrecht tatsächlich etwas falsch gemacht. Nun liegt plötzlich eine Abmahnung eines deutschen Rechtsanwalts für eine Unternehmung aus dem Ausland im Briefkasten.

Das für sich ist sicher noch nicht rechtsmissbräuchlich, denn selbstverständlich können auch Firmen aus dem Ausland über das Internet intensiv auf dem deutschen Markt tätig sein.

In dem dem Radiobeitrag zugrundeliegenden Fall sprachen jedoch zusätzliche Indizien relativ klar für einen Fall von Abmahnmissbrauch...


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