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21.12.2023
Recht auf Internet! ZDF Volle Kanne Interview zum neuen TKG und Ihren Rechten bei fehlendem oder zu langsamen Internet

In Deutschland garantiert das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) seit dem 1. Dezember 2021 jedem Haushalt und Unternehmen einen Rechtsanspruch auf einen Breitbandinternetzugang mit einer Mindestgeschwindigkeit, festgelegt durch die Bundesnetzagentur. Dieser Anspruch ist Teil des umfassenderen Telekommunikationsgesetzes (TKG), das darauf abzielt, die digitale Konnektivität landesweit zu verbessern. Jedoch garantiert der Rechtsanspruch nicht sofort überall Hochgeschwindigkeits-Internet, da die Umsetzung von der bestehenden Infrastruktur abhängt.

Telekommunikationsanbieter sind verpflichtet, einen Basiszugang zu Diensten, einschließlich Internet mit bestimmten Geschwindigkeits- und Qualitätsstandards, anzubieten. Das Gesetz schützt Nutzer bei Internet- und Telefonstörungen durch Rechte wie fristlose Kündigung bei unzureichender Geschwindigkeit, Entschädigung bei Ausfällen und Minderungsrecht bei langsamer Internetgeschwindigkeit.

Für Betroffene, die kein oder ein zu langsames Internet angeboten bekommen, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Fristsetzung zur Behebung des Problems beim Anbieter mit der Androhung weiterer Schritte wie Minderung der Zahlung oder Kündigung.
  • Nutzung der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur zur Überprüfung der Internetgeschwindigkeit und Einreichung einer Beschwerde bei erheblicher Abweichung von der vereinbarten Geschwindigkeit.
  • Kontaktierung der Bundesnetzagentur bei ausbleibender oder unzureichender Versorgung durch die Anbieter. Die Agentur kann dann Maßnahmen ergreifen, um eine angemessene Versorgung sicherzustellen.

Das Mindestangebot umfasst wichtige Online-Dienste wie E-Mail, Suchmaschinen, Bildungstools, Nachrichten, Bestellungen, Banking, Behördendienste, soziale Medien und Streaming. Die Mindestgeschwindigkeiten werden regelmäßig überprüft, um technologischen Entwicklungen gerecht zu werden. Bei Problemen mit der Versorgung ist die Bundesnetzagentur die zuständige Anlaufstelle für Bürger.

Bitte schauen Sie doch in den Mitschnitt des Interviews, denn ich - wie gewohnt - so rasch wie möglich zur Verfügung stellen.
Ansonsten hier noch ein paar schnelle FAQ zum Recht auf Internet in Deutschland:

1. **Was versteht man unter dem "Recht auf Internet" in Deutschland?**
   - Das "Recht auf Internet" bezieht sich auf die gesetzliche Verankerung, dass jeder Haushalt in Deutschland Anspruch auf einen schnellen Internetzugang hat, um eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

2. **Welche gesetzliche Grundlage regelt das Recht auf schnelles Internet?**
   - Das Telekommunikationsgesetz (TKG), speziell die Änderung von 2021, legt fest, dass jedem Haushalt ein schneller Internetzugang zusteht.

3. **Was bedeutet "schneller Internetzugang" laut TKG?**
   - "Schneller Internetzugang" ist nicht genau definiert, jedoch wurden Mindestgeschwindigkeiten wie 10 Mbit/s oder 15 Mbit/s diskutiert und teilweise festgelegt.

4. **Wie kann ich als Verbraucher mein Recht auf schnelles Internet durchsetzen?**
   - Bei Unterversorgung können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. Es können Anträge auf Verbesserung der Internetversorgung gestellt werden.

5. **Welche Rechte habe ich als Unternehmer bei unzureichender Internetversorgung?**
   - Unternehmer haben ähnliche Rechte wie Verbraucher. Bei Bedarf an höheren Geschwindigkeiten für geschäftliche Aktivitäten kann dies bei der Bundesnetzagentur geltend gemacht werden.

6. **Was kann ich tun, wenn mein Anbieter die versprochene Internetgeschwindigkeit nicht liefert?**
   - Sie können den Anbieter kontaktieren und eine Nachbesserung fordern. Bei Nichterfüllung können Sie möglicherweise den Vertrag kündigen oder Schadensersatz fordern.

7. **Kann ich Schadensersatz fordern, wenn mein Internetanschluss zu langsam ist?**
   - Schadensersatzansprüche sind möglich, aber schwierig durchzusetzen. Es muss nachgewiesen werden, dass durch die unzureichende Internetgeschwindigkeit ein Schaden entstanden ist.

8. **Gibt es Unterschiede in der Internetversorgung zwischen städtischen und ländlichen Gebieten?**
   - Ja, oft gibt es in ländlichen Gebieten eine geringere Versorgungsdichte und niedrigere Geschwindigkeiten. Die Regierung arbeitet daran, diese Unterschiede zu verringern.

Vielen Dank für das Interesse und jedes Feedback!


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Weiterführender Link:
https://www.zdf.de/gesellschaft/volle-kanne