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10.11.2009
Saubere Weste im Internet

Viele Bewerber stolpern über Fotos und Einträge

 Top Thema bei "Volle Kanne" im ZDF
mit Rechtsanwalt Michael Terhaag 
 

 

Die persönliche Reputation im Netz wird immer wichtiger. Fotos vom Ballermann-Urlaub oder ein frecher Kommentar bei Twitter: Vieles, was spontan im Internet veröffentlicht wurde und zunächst spaßig erscheint, kann Bewerber noch Jahre später einholen. Denn immer mehr Arbeitgeber durchforsten das Netz nach ihren potenziellen Mitarbeitern - und fördern manchmal Peinliches zutage.

Manche Fotos würde man seinem Arbeitgeber auf keinen Fall zeigen - trotzdem stehen sie leicht auffindbar für jeden zugänglich im Internet. Netzwerke wie Facebook, StudiVZ, Twitpic oder myspace wimmeln von fragwürdigen Partybildern. Das kann für Jobsuchende verhängnisvolle Folgen haben. Immer mehr Firmen und Personalberatungen suchen im Netz Informationen über Bewerber - vor allem, wenn es um hoch bezahlte Posten geht. Dabei interessieren sich die Personalverantwortlichen nicht nur die berufliche Qualifikation, sondern auch für private Schnappschüsse und Äußerungen.

Was kann man tun um die Jugendsünden wieder aus dem Netz zu bekommen? Wie siehts mit Fotos aus? Welche kommentare oder Bertungen sind zu löschen, welche können bleiben?

Meinungsfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte

Rechtsanwalt Terhaag war live im ZDF bei "Volle Kanne" und stand zu allen entscheidenen Fragen Rede und Antwort. Was bedeutet Meinungsäußerung, Schmähkritik und Tatsachenbehauptung? An wen kann ich mich zur Löschung wenden? Was kann man tun, wenn man sich im Netz oder sonstwo dikreditiert und oder beleidigt fühlt?


Tatsachenbehauptungen und Werturteile

Nicht jede wahre Tatsachenbehauptung ist zwingend in Ordnung. Wenn sie in das Persönlichkeitsrecht, insbesondere die Privat- oder gar Intimsphäre, des Betroffenen eingreift, ist auch eine solche Veröffentlichung unter Umständen unzulässig. Hier müssen sich Personen, die im Blickfeld der Öffentlichkeit stehen (so genannte Promis) so einiges mehr gefallen lassen, als der Ottonormalverbraucher. Aber auch nicht jede negative Bewertung eines anderen ist zwingend untersagungsfähig, denn zum Glück gilt ja grundsätzlich die Meinungsfreiheit.

Häufig kann man den Internetanbieter selbst ansprechen, dass er den störenden Beitrag herausnimmt oder abändert. Je nach schwere des Verstoßes, so zum Beispiel bei sehr privaten Fotoveröffent-lichungen o.ä., sollte aber über die Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts nachgedacht werden. Wichtig ist: Vorher immer Kopien von dem Verstoß machen oder falls die Beleidigung in der offline-Welt stattfindet Zeugen sammeln!

Mehr hierzu auch zum Beispiel im Beitrag zu Beleidigungen und Ihre Folgen zum Auftritt von Rechtsanwalt Terhaag im WDR und unten wie gewohnt vom heutigen Beitrag.

Bitte sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Fragen haben und rechtliche Hilfe benötigen.


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