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11.11.2008
Sichere Geschenke aus dem Netz

Tipps für den Weihnachts-Einkauf

Top Thema bei "Volle Kanne" im ZDF  
- mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Michael Terhaag -   
 


Einkaufen im Internet wird immer beliebter.

27 Millionen Deutsche shoppen im Internet, teilte das Statistische Bundesamt im Sommer 2008 mit - und gerade zum Weihnachtsgeschäft werden wohl viele den Kauf per Mausklick den überfüllten Innenstädten vorziehen. Beim Online-Shopping gibt es aber einiges zu beachten.

Was für Möglichkeiten habe ich, wenn mir die gelieferte Ware nicht gefällt? Worauf muss ich bei möglichen Reklamationen (Stichwort: Widerruf/Rückgabe) achten?

  • nach geltendem Fernabsatzrecht haben Sie als Verbraucher die Möglichkeit, Bestellungen aus Katalogen oder Internet innerhalb von 2 Wochen ohne Angaben von Gründen zu widerrufen oder die Ware zurückzusenden. Bei unzureichender Belehrung über Ihe Rechte sogar noch viel länger.

  • die geltenden Vorschriften geben dem Verbraucher Gelegenheit, bei Mängeln und Fehlern der Ware, den Verkäufer innerhalb von 2 Jahren auf Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet Ersatztliegerung, Minderung, Wandlung oder u.U. auch Rücktritt.

    Aber Achtung: Nach 6 Monaten erfolgt aber eine Beweislastumkehr, d.h. Sie müssen nach Ablauf dieser Zeit grundsätzlich dem Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bereits dem Produkt beim Kauf anhaftete und er nicht am unsachgemäßen Gebrauch Ihrerseits in der Folgezeit liegt.

  • Vor diesem Hintergrund sollte man auf die sogenannte Herstellergarantie achten! Diese ist unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung und dem konkreten Vertragspartner, also dem Geschäft bei dem man die Ware bestellt hat.

  • Bei Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberecht hat grundsätzlich der Verkäufer die Portokosten für die Rücksendung zu tragen. Allerdings gilt diese Regelung erst ab einem Warenwert von 40 Euro. Entscheidend ist dabei der Wert der gesamten Rücksendung, nicht nur der jedes einzelnen Teils oder der ursprünglichen Bestellung.


Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht und den gewerblichen Rechtsschutz Michael Terhaag durfte einmal mehr live im ZDF bei "Volle Kanne" zum Top-Thema des Tages Rede und Antwort stehen.

Bitte sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Fragen haben und rechtliche Hilfe benötigen. Dies gilt selbstverständlich keinesfalls ausschließlich für betroffene Käufer, sondern natürlich auch für gewerbliche Verkäufe, die sich rechtskonform im E-Commerce bewegen möchten.

Unten sehen Sie -wie gewohnt- einen Videoausschnitt des Beitrags, den vollen Beitrag finden Sie -solange es das aktuelle Medienrecht erlaubt- wahrscheinlich in der ZDF-Mediathek.

Bei Fragen oder Beratungsbedarf sprechen Sie uns gern an.


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