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05.02.2021
Tracking wohin man sieht... Ist das überhaupt zulässig? Interview bei Aktuelle Stunde im WDR Fernsehen

Den Wenigsten ist es bewusst. Aber unsere Standortdaten (und nicht nur die) werden um einiges häufiger mitverfolgt, ja sogar verabeitet und gespeichert, als einem das bewusst sein mag.

Während bei Social Media Apps oder auch Fotosoftware, weil man da schonmal angibt wo man grade ist oder auch bei Virtual Reality Spielen (wie Harry Potter oder Pokemon Go), wo es sozusagen unerlässlich ist, zu wissen wo man ist, sind solche Funktionen bei Quizspielen oder sonstigem bloßes Zeitvertreib überhaupt nicht erforderlich. Ohne Einwilligung geht da aus meiner Sicht ganz sicher nichts:

Berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO 

Die Anwendung Vorschrift erfordert eine umfangreiche Interessenabwägung. Nur wenn die Interessen des Betroffenen nicht überwiegen, ist das Webtracking und Profiling DSGVO-konform. Ausmeiner Sicht wie gesagt sehr schwierig sich hierauf als Anbieter. Insofern hilft tatsächlich nur eine hinreichende datenschutzrechtliche Einwilligung des Betroffenen weiter.

Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO 

Eine solche Einwilligungserklärung muss nicht nur freiwillig, sondern auch informiert sein, dass heisst der Einwilligende muss klipp und klar wissen, worauf er sich hier einlässt. Vorangekreuztes Kästchen reichen hierfür in den allermeisten Fällen nicht... Während im Internet, wir kennen die lästigen Cookie-Banner, schon vieles geregelt ist, stellen die meisten Smartphone Apps nicht viel anderes als eine Webseite dar, nehmen es mit der Nutzerinformation allerdings nicht ganz so genau.

Um solche Tracking Verfahren bei Smartphones ging es bei meinem aktuellen Gespräch mit Jörg Schieb bei Angeklickt und der Aktuellen Stunde im WDR. Gerne stelle ich bald einen Ausschnitt ein.


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Weiterführender Link:
https://www1.wdr.de/fernsehen/aktuelle-stunde/alle-videos/video-angeklickt-apple-schaltet-tracker-ab-100.html