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23.08.2020
Urteilskommentar zu Influencer- und Marketingrecht in der aktuellen Kommunikation & Recht

Er ist im vergangen Oktober hatten der Christian Schwarz und meine Wenigkeit einen kurzen Überblick zur Rechtslage und aktuellen Entscheidungen in der Fachzeitschrift Kommunikation und Recht gegeben.

Immer mehr Oberlandesgerichte haben sich nun mittlerweile mit der Werbekennzeichnung in sozialen Netzwerken durch sog. Influencer befasst – aktuell mit teilweise diametral entgegengesetzten Ergebnissen. Es stellt sich häufig die Frage, ob bestimmte Beitrag als Werbung gekennzeichnet werden müssen oder nicht. Auch die Form der Werbekennzeichnung, sofern man eine solche für erforderlich hält, ist nicht einheitlich geklärt. 

Nun hat auch das Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg, Urteil vom 2. Juli 2020, Az. 15 U 142/19) eine interessante Entscheidung getroffen und im Ergebnis die Meinung vertreten, dass keine Pflicht zur Werbekennzeichnung bestehe, wenn betreffende Influencer-Postings offensichtlich Werbung darstellen. Wir durften die Entscheidung mit einem Beitrag in der Fachzeitschrift „Kommunikation & Recht“ K&R 2020, 634-636 (Volltext) kommentieren, den ich unten auch vollständig zur Verfügung stellen kann. 

Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, welche etwas Klarheit bringen könnte, zu diesem Thema steht noch aus – dürfte aber in naher Zukunft erfolgen. Wir bleiben natürlich für Sie "am Ball".


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