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27.01.2016
Videoüberwachung - was ist erlaubt? Liveinterview im ZDF bei Volle Kanne

Nach den Vorfällen in der Sylvesternacht u.a. in Köln ist der Ruf nach stärkerer Videoüberwachung lauter geworden. Auch sonst steigt das Sicherungsbedürfnis der Bevölkerung aktuell offenbar merklich.
Fakt ist, dass bereits heute vielerorts Videoüberwachung eingesetzt wird, sowohl in öffentlichen Bereichen wie auf Plätzen oder in Unterführungen, als auch in und vor Privatgebäuden oder Banken und Sparkassen, aber auch in Supermärkten und Kaufhäusern.

Doch was ist dabei erlaubt – und was nicht? Darum ging am Tag des Datenschutz aktuell bei Volle Kanne im ZDF und ich durfte in der Sache behilflich sein und einmal mehr Frage und Antwort stehen.

Hier nur kurz ein paar Rechtsgrundlagen, die Hierbei eine Rolle spielen:

  • Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 [1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83])
  • § 15a PolG NRW
  • Recht am eigenen Bild (§§ 22ff. KunstUrhG)
  • Bundesdatenschutzgesetz (insbesondere §§ 6b BDSG)
  • Betriebliche Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB).

Sollten Sie Fragen zur Einrichtung von Videoüberwachung haben oder sich durch eine solche belästigt fühlen, sprechen Sie uns doch gern an.

Ansonsten gibt es hier wie immer ein paar Auschnitte aus dem Beitrag.


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Weiterführender Link:
http://www.zdf.de/volle-kanne/ueberwachung-per-videokamera-was-ist-erlaubt-und-was-nicht-41994002.html