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28.07.2019
Vorsicht mit gekauften Bewertungen - Interview bei Volle Kanne im ZDF

Positive Kundenbewertungen oder Likes - ja sogar die Anzahl von Followern, Freunden oder Fans sind sehr beliebt und beeinflussen die Kaufentscheidung sehr vieler Verbraucher.
Deswegen kann man diese jetzt auch online und offline käuflich erwerben... Aber ist das zulässig? Darum ging es diesmal bei Volle Kanne im ZDF und mit dieser Frage haben sich auch bereits schon verschiedene Gerichte auseinandergesetzt. So gibt es so genannte Fake Bewertungen aber solche die eben gegen Entgelt oder Rabatte.

Das komplett gefälschte Bewertungen unlauter sind, dürfte jedem einleuchten, aber auch solche die etwa gegen Rabatt, das Pordukt als Geschenk oder eben gegen Entgelt abgegeben werden sind nach derzeitiger Rechtslage irreführend, wenn ein entsprechender und klarstellender Hinweis darüber nicht erfolgt. Denn der Leser erwarte nach Einschätzung der Richter, dass solche Kommentare von echten Kunden, freiwillig und ohne Vorteilsgewährung erfolgen...

So hat erst jüngst erst das OLG Frankfurt am 16.5.2019 auch verboten, sich positive Bewertungen als Teilnahmebedingungen zu einem Gewinnspiel zu erschleichen.
Wenn jedoch dem Teilnehmer freisteht auch schlecht zu bewerten bei gleichen Gewinnchancen und er Bezug auf das Gewinnspiel nehmen muss, könnte es an der Irreführung fehlen und das Ganze eventuell schon wieder zulässig sein.
Gleiches gilt aus meiner Sicht für die freundliche Bitte, bei Verlassen von Hotel oder Restaurant, die Leistung zu bewerten, denn hier wäre ja auch keine oder gar eine negative Kritik möglich und es handelt sich um tatsächliche Kunden und echte Erfahrungen.

Gerne können Sie auch meine Auftritte zum Beispiel bei unserer Facebookseite oder bei mir auf Instagram bewerten und kommentieren... ;)

Einen Auschnitt und ein paar Eindrücke von dem Gespräch reiche ich hier gern wie immer zügig nach.


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