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02.10.2023
„Werbung mit Klimaneutralität" Fachbeitrag und zugleich Kommentar zu OLG Düsseldorf in der aktuellen K&R (10/2023)

In der aktuellen K&R durfte ich einen einem Fachbeitrag: Werbung mit Klimaneutralität und zugleich einen Kommentar zu OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.7.2023, 20 U 152/22, beisteuern.

Das aktuelle Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf befasst sich intensiv mit den Voraussetzungen einer möglichen Irreführung durch falsche Angaben oder unterlassene Aufklärung. Es klärt auch die Frage, was eine wesentliche Information im Rechtssinne ist und wie diese den Empfängern der Werbebotschaft zu geben oder zur Verfügung zu stellen ist, um eine Irreführung zu vermeiden.

Einer inflationären Verwendung zumindest der Begrifflichkeit „klimaneutral“ ist das Tor durch die Entscheidung weit aufgestoßen. Man kann nur hoffen, dass dies verwendende Unternehmen eher mehr als weniger in die ökologische, oder der sich sonst berühmten und beworbenen, Pflicht nimmt.

Insbesondere aber, dass wesentliche Erläuterungen und wichtige Informationen im Rechtssinne durch Hinweis auf eine Angabe einer Internetadresse oder gar via QR-Code erst auf einer Website gegeben werden dürfen, lässt aufhorchen und es bleibt spannend, für welches Produkt- oder Vertragsdetail das gelten kann und für welches nicht. Insgesamt ist die Entscheidung aber zeitgemäß, vielleicht auch an der einen oder anderen Stelle seiner Zeit voraus.

Hier geht es zum vollständigen Beitrag "Werbung mit Klimaneutralität".


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Weiterführender Link:
https://terhaag.de/fileadmin/user_upload/KuR_10_23_Beitrag_Terhaag.pdf