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18.03.2014
Werden Xing-Profile zur Abmahnfalle? - Kommentare bei WALL STREET JOURNAL

Presseberichten zufolge werden derzeit Inhaber von Xing-Profilen von einem Anwalt abgemahnt, wenn sie kein oder ein unvollständiges Impressum angegeben haben. Das Wall Street Jounal befragte mich zum Thema und zur Abmahngefahr von Xing-Nutzern in Deutschland. Hier ein kleiner Auszug:

"Ein regulärer Arbeitnehmer allerdings, der Xing nutzt, hat laut dem Düsseldorfer Anwalt Michael Terhaag daher auch nichts zu befürchten. Die Abmahnwelle trifft vor allem Selbstständige und Unternehmen, die Xing geschäftlich nutzen. Von einem „leidigen Thema“ spricht der Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz daher auch auf Anfrage. Beim Thema Abmahnungen wegen der Impressumspflicht  rümpfe „der Jurist ein bisschen die Nase.“ Er selbst mahne aus Prinzip nicht nur wegen der Impressumspflicht ab.

“Meistens ist das Pillepalle”

Häufig werde wegen Kleinigkeiten wie einer fehlenden Umsatzsteueridentifikationsnummer abgemahnt – in diesen Fällen ist die für Abmahnungen erforderliche Bagatellschwelle aus Sicht von Terhaag nicht überschritten. „Meistens ist das Pillepalle. Es gibt da Kollegen, die eine wahnsinnige Langeweile haben“, sagt der Rechtsanwalt lakonisch. Insgesamt bezweifelt er auch, dass derartige Abmahnungen bei einem rein persönlichen Profil bei Xing – selbst wenn es sich um einen Selbstständigen handelt – vor Gericht Bestand hätten. Letztlich sein ein Xing-Profil nicht mehr als ein „besserer Gelbe-Seiten-Eintrag“. Ob es sich damit überhaupt um ein geschäftliches Telemedium handelt, bezweifelt der Anwalt. „Es fehlen zum Beispiel in der Regel Preise.“ Damit eine Abmahnung überhaupt wirksam ist, muss diese außerdem durch einen Wettbewerber erfolgen. „Sie müssen im selben Teich fischen, sage ich immer“, so Terhaag.

Manchmal glaube ich, ich gebe zu lockere Interviews ;) Aber ich finde, dass trifft es schon im Kern.Ich denke, wenn jemand im Internet etwas schreibt oder Waren und Dienstleistungen anbietet, muss er schon eine ladungsfähige Anschrift und seinen Namen vorhalten. Die Angabe der UmSt-ID hingegen ist aus meiner Sicht wirklich eher eine Bagatelle. Es gibt aber auch Gerichte, die sehen das anders.

Wahrscheinlich bekomme ich jetzt auch eine solche Abmahnung wegen meines Xing-Profils? Aber was spricht dagegen, einfach ein solches auch dort anzugeben? Aus meiner Sicht nichts.


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Weiterführender Link:
http://blogs.wsj.de/wsj-tech/2014/03/19/xing-abmahnung/