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17.07.2023
ZDF Beitrag zu u.a. rechtlichen Fragestellungen bei der Verwendung von Emojis" ;-)

Seit einigen Jahren gilt der 17. Juli als der Welt-Emoji-Tag!
Es ist ein Gerücht, dass er damals zum runden Geburtstag meiner lieben Mutter (❤️) eingeführt wurde, von unserer damaligen Bundeskanzlerin einmal ganz abgesehen... Nur zur Klarstellung: es handelt sich nicht um die selbe Person und meine Mutter ist natürlich viel wichtiger! ???? Happy Birthday !! Aber auch an Frau Merkel.

Zur Sache: Emojis sind eine Art visuelle Sprache, sie sind gerade im Bereich Social Media, aber auch sonstiger Kommunikation kaum noch wegzudenken. Die "Volle Kanne" hat mich nach Rechtsfällen und möglichen gerichtlichen Entscheidungen ⚖️ gefragt und ich konnte einige Beispiele erläutern. Im Ergebnis geht es in den allermeisten Fällen nicht nur das Emoji selbst, sondern eine Bewertung der Gesamtumstände - ☘ ❄. Nicht selten, muss man den gesamten Chatverlauf oder aber zumindest den unmittelbar vorangegangenen, vielleicht aber auch den nachfolgenden Post, mitbetrachten.

Nach einer möglichen Strafbarkeit gefragt, fielen mir zunächst natürlich Beleidigung ????, Üble Nachrede, Verleumdung oder Volksverhetzung ein. Aber auch Betrug, ja sogar Körperverletzung ist aus meiner Sicht per Emojis möglich.

Zivilrechtlich sind wir rasch im Äußerungsrecht, das bedeutet ist zunächst immer zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerung zu unterscheiden. Erstgenannte sollte der Wahrheit entsprechen, bei Letztgenannter ist regelmäßig die Meinungsäußerungsfreiheit des Äußernden mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen.

Wann können Emojis vertraglich bindend sein?

Wenn sich aus dem Emoji unmissverständlich ein Rechtsbindungswille ableiten lässt. Wenn ich einen Kaufgegenstand zum Verkauf anbiete, ihn vollständig und korrekt beschreibe, der Adressat ihn vielleicht sogar schon gesehen hat und ich ihn mit einem Preis versehe und daraus ersichtlich ein Angebot zu entnehmen ist, lässt sich ein solches natürlich auch mit einem einzigen Emoji annehmen. Auch wenn der Handschlag ???? oder ein Unterschrifts-Emoji ✍️ da vielleicht noch etwas eindeutiger sein dürften, geht das auch mit einem Daumen hoch ???? Ich finde, ein spannendes Thema - schade dass es meine Antworten zu Vertragsschluss, Unterlassung und potentiellen Schadensersatz nicht in den kurzen TV-Beitrag geschafft haben, aber insgesamt ein guter Beitrag! Ich stehe für Rückfragen gern zur Verfügung und freue mich -wie immer- über jedes Feedback.????


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