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15.04.2026
Correctiv-Berichterstattung zum Potsdamer Geheimtreffen: Meine erste presserechtliche Einschätzung auf aufrecht.de

Das Landgericht Hamburg und das Landgericht Berlin II haben zur Correctiv-Berichterstattung über das Potsdamer Treffen gegensätzlich entschieden. Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung - wo verläuft die Grenze im Presserecht? Beide Seiten haben Berufung eingelegt, die nächsten Instanzen laufen bereits. Hanseatisches OLG, Kammergericht, möglicherweise BGH, vielleicht sogar BVerfG - dieses Verfahren wird Rechtsprechung und öffentliche Debatte noch Jahre beschäftigen und immer wieder für Schlagzeilen sorgen.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Auseinandersetzung - für das Presserecht, für den investigativen Journalismus und für die gesellschaftliche Debatte - weise ich hier ausnahmsweise auf meinen ausführlichen Beitrag bei Terhaag & Partner hin.
Über einen fairen Dialog freue ich mich.

 


Weiterführender Link:
https://aufrecht.de/beitraege-unserer-anwaelte/medienrecht/correctiv-berichterstattung-zum-potsdamer-treffen-tatsachen-oder-wertungen-uneinheitliche-rechtsprechung-in-hamburg-und-berlin