26.03.2026
Datenlöschung nach dem Terroranschlag in Solingen? — mein Interview mit den Sat.1 NRW zu Datenschutzrecht und Beweissicherung im parlamentarischen Untersuchungsausschuss

Der Terroranschlag von Solingen beim Stadtfest „Festival der Vielfalt" im August 2024 beschäftigt nicht nur die Strafgerichte, sondern seit Ende 2024 auch den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des NRW-Landtags. Unter anderem steht nun die Kommunikation der damaligen Fluchtministerin Josefine Paul im Fokus — konkret: welche SMS und Chats dem Ausschuss vorlagen, welche nicht, und ob Daten möglicherweise zu früh gelöscht wurden. 

Aktueller Anlass: NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte angekündigt, ab dem 31. März 2026 die Löschroutinen für Datenbanken seines Hauses wieder in Gang zu setzen — aus Datenschutzgründen, wie er schreibt. Dabei hat sein Ministerium bislang noch nicht einmal eine Vollständigkeitserklärung abgegeben, dass alle relevanten Akten dem Ausschuss bereits vorliegen.

Im Interview mit den Nachrichten bei Sat.1 NRW durfte ich den Grundsatz der sogenannten Datenaskese erläutern und wo die Grenze zwischen datenschutzrechtlich gebotener Löschung und einem möglichen Recht - vielleicht sogar der Pflicht - zur Aufbewahrung besteht.

Der Datenschutz wird sonst schon einmal etwas stiefmütterlich behandelt, da war ich ehrlich gesagt schon etwas überrascht, dass hier Daten während eines noch laufenden Verfahrens gelöscht werden sollen. Hier ist bestimmt eine genauere Betrachtung sinnvoll - sicher müssen nicht alle personenbezogenen Informationen etwa zur Tat und zu Opfern archiviert werden, aber „was weg ist, ist weg" - und warum hier auch behördeninterne Kommunikation nicht mehr gebraucht werden soll, erschloss sich mir heute nicht sofort.


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