26.08.2012
Oh Olympia! - Keine Facebookeinträge über London 2012?

- IOC nimmt Blogger an die ganz kurze Leine -

 - von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. - 

 

Ist Dabeisein nicht alles? Über die Risiken bei der Verwendung olymischer Symbole hatten wir ja bereits mehrfach berichtet.

Jetzt setzt das IOC nochmal einen drauf und verbietet Teilnehmern und Betreuern, aber sogar auch Zuschauern, Tweets und Videos von den Wettkämpfen im Internet zu veröffentlichen.

"Liebes Tagebuch, heute war ich beim Training..."

So mussten alle Athleten bereits im Vorfeld den eigens dafür geschaffenen Social-Media-Richtlinien zuzustimmen. Zwar begrüßt das IOC darin grundsätzlich die Nutzung von Social Media, gibt den Teilnehmern aber sogleich zahlreiche Einschränkungen, wie etwa die Vorgabe, dass jegliche Postings, Blogs oder Tweets in der ersten Person und in einer Art ‚Tagebuch-Format‘ gestaltet sein müssen und nicht aus der Perspektive eines Journalisten geschrieben werden dürfen.

Zudem sollen alle Posts „ehrwürdig und geschmackvoll gestaltet sein und keine vulgären oder obszönen Wörter oder Bilder enthalten“. Athleten und deren Betreuer dürfen keine Videos oder Tonaufnahmen der Events, Wettkämpfe oder anderer Aktivitäten, die an den Olympischen Wettkampfstätten abgehalten werden, posten.

Das Ticketkauf Kleingedruckte hat sich gewaschen 

Viel heftiger sind allerdings die Bestrebungen auch die Zuschauer web2.0mäßig an die ganz kurze Leine zu nehmen. So sollen auch Zuschauer der Veranstaltungen laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketkäufe im Grunde nichts von ihren Olympiabesuchen in Netz stellen dürfen, vgl.:

Punkt 19.6.3:
Bilder, Video- und Audioaufnahmen der Spiele, die ein Ticketkäufer aufgenommen hat, dürfen für keine anderen als private und häusliche Zwecke verwendet werden. Ein Ticketkäufer darf Video- und Audioaufnahmen nicht lizenzieren, senden oder veröffentlichen, weder in Sozialen Netzwerken, auf der eigenen Website oder an anderer Stelle im Internet. 
Bilder, Video- und Audioaufnahmen dürfen unter keinen Umständen für kommerzielle Zwecke genutzt oder Drittanbietern zu kommerziellen Zwecken zur Verfügung gestellt werden, sei es im Internet oder anderswo.


Streng genommen wäre also nicht einmal ein Video-Post bei Facebook oder ein Bild bei Twitter aus den Arenen möglich.

So verständlich die Regeln aus Veranstalter- und Sponsorensicht auch sein mögen, der Verfasser bezweifelt dass ein solch überraschendes Verbot einem Privatmann gegenüber zivilrechtlich haltbar ist.

Es ist wohl verständlich, dass kein unakkreditierter Hobbyjournalist oder Nachwuchswerber mit seinen Aufnahmen aus dem Olympiastadion gewerbliche Filme machen können soll, jede Verbreitung über Social Media zu verbieten, schießt aus unserer Sicht allerdings deutlich über das Ziel hinaus.

Wir sind gespannt, ob das Olympische Komitee wirklich seine eigenen Fans wegen mehr oder weniger privater Social Media Einträge abmahnt und vor den "Kadi" zerrt... Bislang sind noch keine konkreten Klage oder Rechtsstreitigkeiten diesbezüglich bekannt.
 

Sollten Sie Fragen und Beratungsbedarf diesbezüglich haben, stehen wir natürlich gern zur Verfügung. Der Verfasser war zum Thema am Eröffnungstag der Olympischen Spiele in einem Beitrag der tagesWEBschau der ARD  

Unten fügen wir -wie gewohnt- einen kurzen Videoausschnitt des Interwiews an.


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