03.04.2017
Private Videoüberwachung – was ist erlaubt? - Liveinterview im Verbrauchermagazin des ZDF "Volle Kanne"

Gegen eine private Videoüberwachung des eigenen Grundstückes mitsamt des Hauses ist rechtlich überhaupt nichts einzuwenden. Sobald aber der öffentliche Raum (etwa Gehweg, Parkplatz, Straße) oder gar private Flächen Dritter (zum Beispiel der Garten des Nachbarn) beobachtet werden, ist dies in der Regel unzulässig.

Welche Rechte hab ich als Betroffener? Wie lange darf ich speichern und was darf man veröffentlichen?

Einmal mehr darf ich bei Volle Kanne live im ZDF erklären, worauf man bei Videoaufnahmen in, am und um das traute Heim herum achten sollte.


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