09.04.2007
RA Michael Terhaag bei Planetopia-Online, Sat.1

- Thema diesmal: "Songs aus dem Netz" - Downloads bei Musik-Flatrates 
 
mit Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. (Informationsrecht)
 

Die Akzeptanz von digitalen Musik-Shops nimmt stark zu. 2007 werden deutsche Musikfans voraussichtlich so viele Stücke auf ihre Computer und mobilen MP3-Player herunterladen wie nie zuvor. Interessant sind in diesem Zusammenhang insbesondere aktuelle Angebote sogenannter "Musik-Flatrates", bei denen die Musik aktuell allerdings grundsätzlich nur zeitlich, und zwar auf den Vertragszeitraum der Flatrate, >begrenzt angeboten wird.

Die Verlockung hier Kopien zu machen ist groß und die Möglichkeiten überraschend einfach. Das analoge Kopieren von Musiktiteln direkt von der Soundkarte ist mangels wirksamer Kopierschutzmaßnahmen und wegen einer diesbezüglich noch bestehenden Gesetzeslücke im Ergebnis nicht strafbar. So sehen im Ergebnis nicht nur wir das, sondern auch das Landgericht Frankfurt.

Eine Verletzung des entscheidenden § 95 Urhebergesetz liegt nicht vor, wenn der Nutzer trotz bestehendem digitalen Kopierschutz eine analoge Kopie zieht, weil er offensichtlich keine wirksame "technischen Maßnahme" im Sinne des Gesetzes umgeht. 
Der per sogenanntem DRM eingerichtete Kopierschutz ist insoweit nicht wirksam. Es gibt zwar Kopierschutzmaßnahmen, diese sind aber nicht geeignet und bestimmt, analoge Kopien der Dateien zu verhindern. Klingt haarspalterisch, ist aus unserer Sicht aber richtig.

Gleiches gilt, wenn mittels einfachster Mittel die Dateien im Netz aufgefunden werden und somit keine hinreichende technische Schutzmaßnahme vorliegt. Die Nutzung der im Beitrag besprochenen Programme stellt also - sofern der "Kopierschutz" derart simpel umgangen werden kann, grundsätzlich keine strafbare Urheberrechtsverletzung dar. Allerdings könnte der Vertrieb solcher Programme aus Wettbewerbsgründen unzulässig sein. 

Aber wichtig: Auch wenn das Verhalten eventuell nicht strafbar ist, bedeutet das noch lange nicht, dass es auch erlaubt ist, denn im Regelfall hat sich ein Nutzer und sei es auch "nur" per AGB bei Anmeldung zivilrechtlich dazu verpflichtet, solche Kopien nicht zu erstellen...

Herr Kollege Rechtsanwalt Terhaag stand dem Onlinemagazin einmal mehr als rechtlicher Berater, aber natürlich auch vor der Kamera zur Verfügung. Sollten Sie in dem Zusammenhang Rückfragen haben, zögern Sie bitte nicht, auf unser anwaltliche Beratung zurückzugreifen.


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