12.09.2012
Rufmord im Netz

 - Ehemalige First-Lady wehr sich (potentiel PR-trächtig) gegen Rotlicht-Vergangenheit -

von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.

 

 

Das OLG Hamburg (26. Mai 2011 - Az.: 3 U 67/11) und auch das OLG München (29.09.2011 - 29 U 1747/11) hatten sich schon mit der grundsätzlichen Thematik der Haftung von Google für ihre automatisierte Vervollständigungsfunktion beschäft. Auch wenn der Internetriese hier obsiegen konnte, sieht der Verfasser Frau Wulff mit Ihrer Klage gegen Google  alles andere als chancenlos!


Wir gehen davon aus, dass die technischen Ausführungen von Google richtig sind, d.h. alles vollautomatisch aufgrund der Suchanfragen von Nutzern geschieht, zumal mittlerweile sogar der jenige, der sich nach einer neuen Schlafgelegenheit mit der Eingabe "Bett" an Google wendet, sogar schon auf die Thematik und die Gerüchte hingewiesen wird. Gestern war dazu nach zumindest "Betti" erforderlich... Reicht morgen schon "Be"? Vor diesem Hintergrund scheinen tatsächlich die zahlreichen aktuellen Suchanfragen dafür verantwortlich zu sein, was die Vorschläge wohl nach dem Telemediengesetz wirklich zu fremden Inhalte Dritter machen könnte.

Damit ist Google aber noch lange nicht aus der Haftung raus!

Wenn Google -wie hier davon- Kenntnis erlangt, dass unzulässige weil wahrheitswidrige Inhalte über seinen Dienst durch die Auto-Complete-Funktion verbreitet werden, haftet der Konzern ab Kenntniserlangung. Er muss nach diesseits vertretener Meinung u.U. also diese Autovervollständigung für die Zukunft verhindern.

„Notice-and-Takedown“, vgl. Ebay, Sedo u.a. nennt man das, wenn man für fremde Inhalte zunächst nicht, ab Kenntniserlangung aufgrund der faktischen Unterbindungsmöglichkeit aber dann doch haften kann, wenn man nicht richtig reagiert. So gibt es zahlreiche Wörter die bereits auf so genannten Blacklists bei Google stehen und nicht mehr vorgeschlagen werden, z.B.im Bereich Software und Produktpiraterie oder pornographischen Inhalten.

Natürlich muss Zensur unbedingt verhindert werden. Aber darum geht es nicht, in der Kritik steht hier die automatische Funktion nicht die Beiträge als solche. Selbstverständlich hat Frau Wulff einen Anspruch darauf, dass niemand behauptet oder den Eindruck erweckt, dass sie eine Rotlichtvergangenheit hat, wenn dem nicht so ist. Jedoch sie hat wohl keinen Anspruch darauf, dass in einem Beitrag - wie diesem – darüber berichtet wird, dass sie sich gegen solche Berichte wehrt... 

Solche Berichte darf und soll Google natürlich auch listen und vorschlagen, aber muss dies aus unserer Sicht aber nicht per auto-complete tun…

...und wieso überhaupt Barbara Streisand?

Dass natürlich die ganze Diskussion um Ihre Vergangenheit durch die aktuelle Kampagne eine deutlich größere Aufmerksamkeit erlangt hat, nennt man den so genannten Streisand-Effekt. 
Hierunter versteht man den Zustand, wenn durch den Versuch, eine Information zu unterdrücken, genau das Gegenteil erreicht wird, nämlich die Information besonders bekannt gemacht wird. Der Name kommt von Barbra Streisand, die einen Fotografen und eine Internetseite Anfang des Jahrtausends erfolglos auf einen immensen Schadensersatz verklagte, weil eine Luftaufnahme ihres Hauses zwischen tausenden anderen Fotos von der Küste Kaliforniens im Internet zu finden war. Damit stellte die Sängerin jedoch überhaupt erst die Verbindung zwischen sich und dem abgebildeten Haus her und verschaffte der ganzen Sache so in Presse und Internet eine große Aufmerksamkeit, die sie ja eigentlich genau verhindern wollte...Die sinnbildliche Barbara Streisand könnte hier im Hintergrund mit der PR-Abteilung des Verlages, der Frau Wulffs neues Buch rausbringen wird, gerungen haben. ;)

Aber das nur am Rande, die Frage zur Haftung für den Auto-Complete halten wir nach wie vor füpr ausgesprochen spannend!


Vielleicht auch interesseant:

Beitrag mit RA Terhaag heute im Berliner Tagesspiegel: "Bettina Wulff Im Netz der Gerüchte" und
Beitrag mit RA Terhaag heute (inklusive im Radiointerview, siehe unten) bei SWRinfo: "Rufmord im Netz -Das Internet hat ein sehr gutes Gedächtnis"

Das oben erwähnte Urteil des OLG Hamburg zur Haftung eines Suchmaschinenbetreibers für ehrerletzende Äußerungen in den sog. Snippets bei den Suchergebnissen finden Sie hier im Volltext.

Das Urteil des OLG München zur Haftung von Suchmaschinenbetreibern bei Auto-Complete-Funktionen finden Sie hingegen hier.

Mittlerweile war RA Terhaag auch zum Thema bei Volle Kanne live im Studio des ZDF.

<media 726 - - "AUDIO, SWR Wulff Google Cybermobbing Fachanwalt Terhaag, SWR_Wulff_Google_Cybermobbing_Fachanwalt_Terhaag.MP3, 8.7 MB">Radiointerview zum Thema Wulff, Google, Facebook und Cybermobbing allgemein bei SWRinfo am 10. September 2012</media>

TV Interview zum Thema Wulff, Google und Facebook allgemein im ZDF am 13. September 2012


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