04.05.2014
Verkehrsportale - Jetzt gehts den Verkehrsrowdys online an den Kragen - Meinungsfreiheit oder unzulässige Prangerwirkung

So, da habe ich mir mal richtig Luft gemacht, wird der eine oder andere denken, wenn er online einen anderen Verkehrsteilnehmer bewertet hat...

Aber ist das denn überhaupt erlaubt? Bis wohin geht das Recht auf freie Meinungsäußerung und wo fängt der Eingriffin die Privatsphäre des anderen an?

Das so genannte Recht auf informationelle Selbstbestimmung räumt mir die Befugnis ein, über die Verwendung und vor allem Veröffentlichung meiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen.

Zur Zulässigkeit und den Möglichkeiten mich u.U. gegen Einträge oder Fotos in solchen Foren zu wehren, durfte ich dem WDR Fernsehen ein Interview geben. Ausschnitte von dem Beiträg können Sie unten einsehen. Details zum juristischen Hintergrund gibt's zudem bei aufrecht.de.


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