29.07.2014Wegen Fliegengitter-Bewertung keine 70.000 € Schadensersatz! - Interview für heute-Nachrichten und Volle Kanne im ZDF
Die Geschichte hört sich echt an wie ein Online-Ammenmärchen: Wegen einer kritischen Amazonbewertung wird ein Käufer auf immensen Schadensersatz verklagt.
70.000 Euro für eine einzige Amazon-Bewertung?
Der Käufer hat lediglich 22 Euro für ein Fliegengitter bei Amazon bezahlt. Dabei hatte er die richtige Größe nach eigenen Angaben korrekt ausgemessen und das Gitter genau nach Anleitung bestellt und zusammengebaut - dieses passte dann jedoch nicht.
Erste Beschwerden beim Hersteller bleiben erfolglos. Bei Amazon im Rahmen der Bewertungsfunktion kommentierte darauf der Käufer u.a.:
“Man muss den Innenrahmen abmessen – das ist falsch!“.
Der Hersteller bzw. Verkäufer drohte daraufhin mit Klage und der Käufer beschwerte sich darüber dann auch noch bei Amazon, welches infolgedessen den Fliegengitterhersteller aus dem virtuellen Marktplatz ausschloss.
Bedienungsanleitung und damit Bewertung objektiv falsch?
Sechs Monate später flattert dem verduzten Bewerter und Käufer des Fliegengitters eine saftige Schadensersatzklage über 70.000 € ins Haus. Die heute entschieden wird.
Unterlassung unter Umständen ja - solche Schadensersatzansprüche hier aber nein
Um es vorweg zu nehmen. Die Bewertung ist etwas unglücklich und falls es sich um eine falsche Tatsache handelt, wäre eine solche für die Zukunft wohl auch zu unterlassen. Solche Schadensersatzansprüche begründet diese einzelne Bewertung wohl aber unter keinen Umständen.
Gericht weist Klage aufgrund eines Formfehlers ab
Wie erwartet weisst hat das Gericht die Klage abgewiesen - leider wird die Begründung des Urteils allerdings kaum Aufschluss zur grundsätzlich interessanten Frage einer möglichen Haftung des Bewerters für negative Kommentare in virtuellen Warenplätzen wie Amazon Marcetplace geben.
Die Kammer des Augsburger Landgerichts hat die Klage nämlich aufgrund eines angeblich zu spät gestellten Beweisantrages und damit nur aus formellen Gründen scheitern lassen.
Es bleibt abzuwarten, ob der Kläger das so auf sich sitzen lässt oder das Rechtsmittel der Berufung einlegt.
In jedem Fall zeigt das Verfahren, dass Kundenbewertungen keinesfalls unbedarft gemacht werden und immer gut bedacht sein sollten. Denn sonst kann soetwas durchaus einmal teuer werden.
Mehr und etwas ausführlicher zur Thematik dazu auch morgen früh bei Volle Kanne live im ZDF...