16.02.2024
Der DSA kommt - neues Recht für Digitale Dienste in Europa. Liveinterview im ZDF bei Volle Kanne

Der europäische Digital Service Act (DSA) gilt ab dem 17.2.2024 nun auch für kleine Anbieter - einmal mehr durfte ich bei Volle Kanne klive im ZDF Rede und Antwort zu aktuellen Digitalthemen stehen. Darum ging es im Wesentlichen:

- Der Digital Services Act (DSA) der EU zielt darauf ab, ein sichereres digitales Umfeld zu schaffen, indem es Transparenz von Online-Plattformen erhöht, gegen illegale Inhalte vorgeht, Nutzerrechte schützt und Innovation fördert. Der DSA trat im November 2022 in Kraft und fand ab 2024 zunächst nur für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen Anwendung - gilt aber jetzt ab dem 17.2.2024 für alle Anbieter.

- Digitale Dienste Gesetze auf nationaler Ebene ergänzen den DSA durch spezifische nationale Regelungen, die auf die Bedürfnisse und rechtlichen Anforderungen des jeweiligen Landes zugeschnitten sind, und regeln die Zuständigkeiten nationaler Behörden. Das nationale deutsche Digitale Dienste Gesetz ist belang noch nicht verabschiedet, steht aber unmittelbar bevor

- Veränderungen durch den DSA beinhalten Transparenz und Rechenschaftspflicht von Plattformen, Schutz der Nutzerrechte, und spezielle Maßnahmen für sehr große Plattformen, um Risiken zu mindern.

- Rechte von Verbrauchern/Bürgern unter dem DSA umfassen Transparenz der Algorithmen, Melde- und Beschwerdeverfahren, Risikomanagement, und das Recht auf Schadenersatz.

- Die Bundesnetzagentur BNetzA hat im Rahmen des deutschen "Digitalen-Dienste-Gesetzes" eine zentrale Rolle inne und ist für die Aufsicht und Durchsetzung der neuen Pflichten verantwortlich, mit möglichen Geldbußen bei Verstößen. Umfangreiche Bußgelder sind möglich-

Schade dass die Frage nach weiteren digitalen entwicklungen und Gesetzgebungsverfahren wohl aus Zeitgründen nicht mehr besprochen werden konnte. Die digitale Landschaft ist ständig im Wandel, und die Gesetzgebung muss sich an neue Entwicklungen und Herausforderungen anpassen. Neben dem DAS gibt es drei weitere Europäische Verordnungen die aktuell in aller Munde sind:

Der Data Act zielt darauf ab, den Austausch und die Nutzung von Daten im Europäischen Wirtschaftsraum zu fördern. Der KI Act (Künstliche Intelligenz Gesetz) stellt einen Rahmen für den sicheren und ethischen Einsatz von KI-Systemen in der EU dar. Schließlich der der Digital Markets Act (DMA) zielt darauf ab, faire Bedingungen im digitalen Markt zu schaffen, indem er die Macht großer Online-Plattformen, sogenannter Gatekeeper, reguliert und wettbewerbsbeschränkendes Verhalten verhindert, um Innovation, Wettbewerb und Wahlmöglichkeiten für Verbraucher in der digitalen Wirtschaft der EU zu fördern.

Ich persönlich finde das für Deutschland geplante Gesetz gegen digitale Gewalt sehr interessant. Diesbezüglich hat das Bundesministerium der Justiz ein Eckpunktepapier veröffentlicht, das die Grundlage für die Stärkung der Rechte von Betroffenen digitaler Gewalt bildet. Das Gesetz soll insbesondere den privaten Auskunftsanspruch stärken, um es Betroffenen zu erleichtern, gegen Verletzungen ihrer Rechte im digitalen Raum vorzugehen. Dies umfasst erweiterte Auskunftsansprüche bei der Verletzung absoluter Rechte und die Einbeziehung von Anbietern von Messenger- und Internetzugangsdiensten. Zusätzlich ist die Schaffung eines Anspruchs auf richterlich angeordnete Accountsperre vorgesehen, um effektiv gegen wiederholte Rechtsverletzungen vorzugehen.

Wie immer stelle ich unten einen Ausschnit von dem Gespräch ein. Für jedes Feedback bin ich dankbar.


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