Herzlichen Willkommen auf der Website zu meinen Veröffentlichungen und Medienauftritten.

Als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz bin maßgeblich -aber nicht ausschließlich- Experte für Internetrecht, Datenschutz, E-Commerce inklusive Verbaucherschutz auf der einen und das Marken-, Wettbewerbs-, aber auch Urheberrecht auf der anderen Seite. Nicht zuletzt das Mode- aber auch Presse- und Äußerungsrecht spielt bei meiner Tätigkeit eine erhebliche Rolle.
So stehe ich als erfahrener und kompetenter Ansprechpartner bei aktueller Berichterstattung zu ausgewählten rechtlichen Themen immer kurzfristig und rasch zur Verfügung.

Unter Terhaag & Partner Rechtsanwälte "aufrecht.de" finden Sie darüber hinaus stets Infos zu meiner eigentlichen Arbeit als Rechtsanwalt und zu aktuellen Themen unser schwerpunktmäßigen Tätigkeitsfelder. 

Viel Spaß mit terhaag.de - ich freue mich über jede Kritik und natürlich auch über neue Presseanfragen.


14.11.2025
Preisdeckelung beim Ticket-Weiterverkauf? – Interview zur aktuellen Debatte in den Nachrichten bei WDR aktuell

Aktuell fordern internationale Künstler wie Dua Lipa und Coldplay eine gesetzliche Preisdeckelung für Ticket-Weiterverkäufe - in Großbritannien. Für WDR aktuell durfte ich erläutere welche Regeln in Deutschland gelten, warum Weiterverkaufsverbote ihre Grenzen haben, aber möglich bleiben müssen und welche Pflichten Plattformen wie Viagogo treffen und Risiken auf dem Zweitmarkt nach wie vor bestehen.


07.11.2025
„Kein Verbrauchergerichtsstand bei Twitter-Nutzung mit beruflichem Bezug“, Anmerkung zu KG, Urt. v. 10.7. 2025 – 10 U 104/24, GRUR-Prax 2025, 735

In meiner aktuellen Anmerkung in der GRUR-Prax (Heft 21/2025) befasse ich mich kritisch mit einer Entscheidung des KG Berlin und der Frage, ob bei der Nutzung von X (früher Twitter) überhaupt noch ein Verbrauchergerichtsstand bestehen kann, wenn ein Account - wie meist - auch beruflich genutzt wird. Eine Entscheidung mit mit spürbaren Folgen für den Rechtsschutz auf Social Media.


10.10.2025
Fachveröffentlichung in der GRUR-Prax: Kein Geldentschädigungsanspruch wegen Namensnennung in Demonstrationsaufruf

In meiner aktuellen Veröffentlichung in der GRUR-Prax 2025, S. 672 kommentiere ich eine Entscheidung des BGH zur Namensnennung in einem Demonstrationsaufruf. Der Fall zeigt einmal mehr, wie fein die Grenzen zwischen zulässiger Meinungsäußerung und einr Persönlichkeitsrechtsverletzung im Einzelfall verlaufen – hier kommt zudem ein politischer Zusammnehang hinzu.


30.09.2025
„Künstliche Intelligenz und das Recht an der eigenen Stimme" Fachbeitrag und zugleich Kommentar zu LG Berlin in der aktuellen K&R (10/2025)

Ob in Werbung, Social Media oder Deepfakes. Mittlerweile werden nicht nur Fotos durch KI generiert. Das LG Berlin hat erstmals entschieden, dass auch KI-generierte Stimmen vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfasst sind. In meinem aktuellen Fachbeitrag in der Kommunikation & Recht (K&R) analysiere ich das Urteil zur „deutschen Stimme von Bruce Willis“ und ordne es im Lichte früherer Leitentscheidungen – etwa zu Heinz Erhardt und Marlene Dietrich – ein.