18.02.2025
Live-Interview zu BGH-Entscheidung: Meta vs. Künast und die Zukunft der Plattformhaftung

Im Radio-Interview mit Bremen 2 habe ich unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung beim Bundesgerichtshof (BGH) die enorme Bedeutung des Falls Künast gegen Meta besprechen dürfen. Ich habe auch gesagt, dass ich Frau Künast in der Sache einen Sieg wünsche. Der BGH vertagte den Rechtsstreit jedoch zunächst und wartet mit der Frage, ob Plattformen wie Meta verpflichtet sind, nicht nur gemeldete Hassposts, sondern auch deren algorithmisch erkennbare Varianten proaktiv zu löschen, nach auf eine andere Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem ähnlich gelagerten Fall.

Hintergrund ist ein seit Jahren kursierendes Meme mit einem Künast untergeschobenen Falschzitat („Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal Türkisch lernen“), das trotz Löschung des Originals in abgewandelten Formen immer wieder weiterverbreitet wurde. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte Meta 2024 zur Entfernung aller inhaltlich identischen Beiträge verpflichtet – eine umstrittene Entscheidung, die der Konzern als „*unverhältnismäßige Überwachungspflicht*“ kritisiert. Eine zunächst noch durch das Landgericht zugesprochene Geldentschädigung verweigerte indes das OLG, mangels Vorsatz auf Seiten von Meta (Facebook).

Der EuGH kann klären, ob der Digital Service Act (DSA) und/oder die DSGVO Plattformen dazu verpflichten, kerngleiche Inhalte automatisiert zu identifizieren und zu löschen oder zu verhindern. Mit einer Entscheidung ist wohl frühestens Ende 2025 zu rechnen, sie wird jedoch die Haftungsstandards für Soziale Medien (auch EU-weit) prägen.

Im Interviews analysiere ich auch , warum dieser Fall ein Prüfstein für die Balance zwischen Meinungsfreiheit und digitaler Verantwortung bleibt – und welche Auswirkungen das EuGH-Urteil auf das Internet der Zukunft haben könnte. Zum Nachhören unten mit freundlicher Genehmigung von Bremen 2 ein Mittschnitt des Liveinterviews vom 18.02.2025, unmittelbar nach der BGH-Verhandlung.


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