27.11.2024Politische Hits? Streit um Musik auf Wahlpartys und in Kampagnen - Interview mit Volle Kanne im ZDF
Ich hatte bereits in der Vergangenheit darüber berichtet, dass Künstler sich nicht immer darüber freuen, wenn Ihre Songs im Wahlkampf verwendet werden. Helene Fischer etwa hatte in 2015 der NPD Ihren Hit "Atemlos durch die Nacht" erfolgreich untersagt und die Höhner Ihre Musikstücke "Wenn nicht jetzt, wann dann" und "Jetzt geht’s los". In erstem Urteil heisst es u.a.: „Das Hineinstellen in den Zusammenhang mit dem Werben einer politischen Partei (…) ist besonders geeignet, das Ansehen eines Künstlers zu beeinträchtigen, weil gerade die politische Überzeugung ein Bereich ist, den zu offenbaren jedem Einzelnen selbst überlassen werden muss.“ Die zweite Entscheidung wurde sogar noch durch den BGH bestätigt. Nach § 14 UrhG hat ein Urheber das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden
In den letzten Wochen gab es zwei neue bemerkenswerte Vorfälle, bei denen bekannte deutsche Songs in politischen Kontexten verwendet und durch die Künstler angegagnen wurden. Ich hab mich natürlich über den Besuch des ZDF bei uns in der Kanzlei gefreut.
AfD-Wahlparty und der umgedichtete Song "Das geht ab" von Die Atzen und Herbert Grönemeyers Song "Zeit, dass sich was dreht" und seine Nutzung durch CDU und Bündnis 90/Die Grünen - Mehr dazu in einem kurzen Artikel bei Terhaag & Partner und natürlich in dem, wie ich finde, wirklich gelungenen aktuellen Beitrag von Volle Kanne heute im ZDF (Ausschnitte folgen asap unten).
Wir halten fest: Die Nutzung von Musik in politischen Kontexten berührt nicht nur das Persönlichkeitsrecht der Künstler, sondern auch ihre urheberrechtlich geschützten Interessen gemäß § 14 UrhG. Urheber haben je nach Fall ein starkes rechtliches Instrumentarium, um sich gegen die Vereinnahmung ihrer Werke durch Parteien zu wehren, insbesondere wenn dies ihre persönlichen oder künstlerischen Überzeugungen maßgeblich beeinträchtigt.